AGB

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Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Puras AG, Normannenstrasse 8, 3018 Bern, und ihren Kunden. Die AGB bilden integrierenden Bestandteil des zwischen den Kunden und Puras AG abgeschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Bestellung des Kunden als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
 
Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB sowie Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen werden unter www.puras.ch publiziert.
 
Angebot und Lieferung
Das Angebot von Puras AG richtet sich an Kunden in der Schweiz und Liechtenstein.
Standardprodukte werden in der Regel innerhalb 2 Werktage ab Bestellungseingang geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind möglich und werden dem Kunden mitgeteilt. Die von Puras AG genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich.
 
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferart und der Lieferweg werden durch Puras AG bestimmt.
 
Kosten für Paketpost-Lieferungen die einen Bestellwert der Ware von CHF 230.00 exkl. MWST übersteigen, werden von Puras AG übernommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Von dieser Regelung ausgenommen sind, Cartonnage und Paletten Lieferungen, vom Kunden gewünschte Express- und Speziallieferungen, sowie Lieferungen für Wiederverkäufer. Diese Lieferkosten gehen zu Lasten des Käufers.
 
Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. MWST. Nebenkosten wie Verpackung, Versand, Lieferkosten und Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel werden separat verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
 
Puras AG hat das Recht, die Preise jederzeit zu ändern. Die Preise gelten gemäss aktuell gültiger Preisliste, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
 
Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachung zahlbar und fällig 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto. Mit Überschreitung dieser Fälligkeit tritt ohne Mahnung der Verzug für den Gesamtbetrag ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinst (mindestens aber 5%).
 
Puras AG behält sich ausdrücklich vor, gegen Vorauskasse zu liefern. Lieferungen an Privatpersonen werden gegen Vorauskasse ausgeführt.
 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Puras AG. Puras AG ist berechtigt, die gelieferten Produkte gemäss Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
 
Rügepflicht des Kunden und Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von 5 Werktagen seit Lieferung Puras AG gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist Puras AG gemeldet werden.
 
Bei Verletzung der Anzeige- und Rügepflichten des Kunden bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sofern die Voraussetzungen von Art. 210 Abs. 4 OR gegeben sind 2 Jahre, ansonsten 1 Jahr.
 
Haftung
Puras AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung.
Puras AG ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden.
 
Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.
 
Warenrücksendungen
Die Rücksendung von Waren setzt das schriftliche Einverständnis von Puras AG voraus.
Rücksendungen haben innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen und werden nur in der Originalverpackung sowie tadellosem Zustand angenommen. Puras AG behält sich ausdrücklich vor, bei Rücksendungen die entstandenen Umtriebe in Rechnung zu stellen. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die Rücknahme der Ware abgelehnt werden.
 
Auf Kunden speziell abgestimmte Ware (kundenspezifische Anfertigung, die vom Standardsortiment abweicht) kann nicht zurückgegeben werden.
 
Inbetriebnahme, Wartung und Service von Geräten
Geräte müssen gemäss Bedienungsanleitung In Betrieb genommen werden, angewendet und gewartet werden. Jede Gewährleistung und Haftung wird abgelehnt, falls der Kunde die Inbetriebnahme, die Anwendung oder die Wartung nicht oder nicht sachgemäss und fachkundig durchführt.
 
Anwendbares Recht und Erfüllungsort/Gerichtsstand
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts sind nicht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.